🩹 Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist nicht dasselbe wie eine BU.

Sie deckt einen kleinen Teil der Ursachen ab.

Die meisten Menschen werden nicht durch einen Unfall berufsunfähig, sondern durch Krankheit. Trotzdem hat die Unfallversicherung ihren Platz, vor allem bei Kindern und dort, wo eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu bekommen ist.

Der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die beiden werden ständig verwechselt, auch weil sie oft im selben Gespräch vorkommen. Sie decken aber unterschiedliche Ursachen ab.

Berufsunfähigkeit

Setzt an der Folge an: Du kannst deinen Beruf nicht mehr ausüben. Woher das kommt, ist je nach Vertrag zweitrangig. In der Praxis sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats die häufigsten Ursachen, nicht Unfälle.

Unfallversicherung

Setzt an der Ursache an: Sie leistet bei Unfallfolgen im Rahmen der vereinbarten Bedingungen, meist als Einmalzahlung nach einer Gliedertaxe. Eine Erkrankung ist kein Unfall.

Eine Unfallversicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sie ist deutlich günstiger, deckt aber nur einen kleinen Teil der Fälle ab, in denen jemand nicht mehr arbeiten kann. Als Ergänzung kann sie sinnvoll sein, als Ersatz nicht.

Was als Unfall gilt

Der Begriff steht im Gesetz und besteht aus vier Merkmalen. Fehlt eines, ist es kein Unfall im Sinne des Vertrags.

Plötzlich

Das Ereignis und die Schädigung liegen eng beieinander. Ein Rückenleiden, das über Jahre entsteht, ist kein Unfall.

Von außen

Eine Kraft wirkt von außen auf den Körper. Auch ein Sturz aus der eigenen Bewegung heraus zählt dazu.

Unfreiwillig

Absichtlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen. Fahrlässigkeit und Notwehr nicht.

Gesundheitsschädigung

Eine ärztlich feststellbare körperliche Beeinträchtigung. Der Schreck allein reicht nicht.

Wie die Leistung berechnet wird

Nicht nach Aufwand, sondern nach einer Tabelle. Das ist der größte Unterschied zu allen anderen Versicherungen in dieser Welt.

Die Gliedertaxe ordnet jedem Körperteil einen festen Invaliditätsgrad zu. Der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines Arms im Schultergelenk entspricht rund 70 Prozent, ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels rund 60, eine Hand im Handgelenk rund 55, ein Auge 50, ein Daumen 20. Bei Teilverlust wird der entsprechende Anteil angesetzt. Diese Prozentsätze unterscheiden sich zwischen den Anbietern, und genau dort liegt ein großer Teil des Unterschieds zwischen einem guten und einem beliebigen Tarif.

Progression

Sie erhöht die Leistung überproportional, je schwerer die Beeinträchtigung ist. Bei leichten Fällen ändert sie wenig, bei schweren verdoppelt oder verdreifacht sie die Summe, und genau dort brauchst du sie.

Die 15-Monats-Frist

Die Invalidität muss innerhalb von nach dem Unfall eingetreten und ärztlich festgestellt worden sein. Diese Frist wird regelmäßig verpasst, weil niemand sie kennt.

Mitwirkungsanteil

Haben Vorerkrankungen zur Schwere beigetragen, darf der Versicherer anteilig kürzen. Bei welchem Anteil er das darf, steht im Vertrag. Je höher die Grenze, desto besser für dich.

Die Todesfallsumme

Sie hat hier eine zweite Funktion: Bis das Ausmaß der Beeinträchtigung feststeht, kann bis zu ihrer Höhe ein Vorschuss gezahlt werden. Das überbrückt die Monate, in denen sonst nichts kommt.

Für Kinder ist sie oft wichtiger als für Erwachsene. Die gesetzliche Unfallversicherung greift in Kita, Schule und auf dem direkten Weg dorthin. Das sind grob sechs von vierundzwanzig Stunden. Die übrige Zeit, also Spielplatz, Sport und Zuhause, ist nicht gesetzlich abgedeckt, und dort passiert das meiste. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für Kinder nicht.

Was außer der Invaliditätsleistung noch drinsteckt

Die Invaliditätsleistung ist das Kernstück und lässt sich allein abschließen. Alle anderen Leistungen gibt es nur zusammen mit ihr.

Unfallrente

Eine monatliche Zahlung statt einer Einmalsumme, üblicherweise ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent, bei sehr schweren Fällen ab 90 Prozent oft verdoppelt. Sie läuft rückwirkend ab dem Unfallmonat und endet, wenn eine Neubemessung den Grad wieder unter die Schwelle bringt.

Soforthilfe

Ein fester Prozentsatz der Versicherungssumme bei bestimmten schweren Verletzungen, etwa Knochenbrüchen, Verbrennungen oder einem Schädelhirntrauma. Sie kommt schnell und überbrückt die Zeit, in der noch gar nichts feststeht.

Tagegeld

Für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens ein Jahr ab dem Unfalltag, abgestuft nach dem Grad der Beeinträchtigung. Sinnvoll ist eine Höhe, die sich am tatsächlichen Einkommensausfall orientiert.

Krankenhaustagegeld

Für jeden Tag vollstationärer Behandlung, oft bis zu zwei Jahre. Sanatorien und Erholungsheime zählen nicht dazu.

Kosmetische Operationen

Arzthonorare, Klinikkosten und Unterbringung, wenn nach der Heilbehandlung eine kosmetische Operation nötig wird. Die Frist beträgt üblicherweise drei Jahre, bei Kindern gilt sie nicht, dort muss die Maßnahme vor dem 21. Geburtstag abgeschlossen sein. Unfallbedingter Verlust von Schneide- und Eckzähnen zählt dazu.

Such-, Bergungs- und Rettungskosten

Einsätze von Rettungsdiensten, auch wenn ein Unfall nur unmittelbar drohte, dazu der ärztlich angeordnete Transport in eine Spezialklinik. Meist beitragsfrei enthalten und auf einen festen Betrag je Unfall begrenzt.

Die Todesfallleistung ist nicht als Hinterbliebenenschutz gedacht.

Sie wird fällig, wenn der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod führt, und ist in der Höhe meist begrenzt. Wer Menschen absichern will, die von seinem Einkommen leben, braucht dafür eine Risikolebensversicherung. Die Todesfallleistung aus der Unfallversicherung ist eher ein Vorschuss für die ersten Wochen.

Ausschlüsse, Fristen und der Mitwirkungsanteil

Drei Gruppen, in denen die meisten Ablehnungen entstehen. Zwei davon sind Fristen, und die verstreichen leise.

Was nicht als Unfall zählt

  • Bewusstseinsstörungen, auch durch Alkohol oder andere berauschende Mittel, sowie Schlaganfälle, epileptische und andere Krampfanfälle.
  • Vorsätzliche Straftaten und ihr Versuch, dazu zählen auch Verkehrsstraftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Unfallflucht.
  • Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen, einschließlich der Übungsfahrten.
  • Fliegen als Pilotin oder Besatzungsmitglied, soweit dafür eine Erlaubnis nötig ist.
  • Heilmaßnahmen und Eingriffe am eigenen Körper, es sei denn, sie waren durch einen versicherten Unfall veranlasst.
  • Infektionen, auch durch Insektenstiche. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind meist Tollwut, Wundstarrkrampf und Erreger, die durch eine versicherte Unfallverletzung in den Körper gelangen. Die durch Zeckenbiss übertragene FSME ist häufig eingeschlossen, mit eigener Karenzzeit.
  • Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe. Bei Kindern unter zehn Jahren gilt dieser Ausschluss üblicherweise nicht, Nahrungsmittelvergiftungen bleiben aber draußen.
  • Bauch- und Unterleibsbrüche, sofern sie nicht durch eine gewaltsame Einwirkung von außen entstanden sind.
  • Kernenergie und Strahlen. Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte UV-Strahlen sind dagegen meist versichert.

Die Fristen, an denen es scheitert

Unfalltag
Ab hier laufen alle Fristen. Melde den Unfall, auch wenn er zunächst harmlos aussieht. Eine Meldung kostet nichts, eine versäumte Frist alles.
Innerhalb von
Die Invalidität muss eingetreten, ärztlich schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein. Beide Schritte, nicht nur einer. Diese Frist ist der häufigste Ablehnungsgrund überhaupt.
Bis drei Jahre nach dem Unfall
Beide Seiten dürfen den Invaliditätsgrad jährlich neu bemessen lassen, bei Kindern bis 14 sogar bis zu fünf Jahre. Fällt die endgültige Bemessung höher aus, wird der Mehrbetrag verzinst. Steht die Höhe noch nicht fest, kannst du Vorschüsse verlangen.

· Quelle:

Der Mitwirkungsanteil

Haben Vorerkrankungen oder Gebrechen zur Gesundheitsschädigung beigetragen, darf der Versicherer die Leistung anteilig kürzen. Üblicherweise erst ab einem Anteil von 25 Prozent, und je höher diese Schwelle im Vertrag liegt, desto besser für dich. Beweisen muss das der Versicherer, nicht du. Ebenfalls angerechnet wird eine Vorinvalidität, also eine Beeinträchtigung, die am selben Körperteil schon vor dem Unfall bestand.

Ein letzter Punkt, den viele nicht kennen: Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall aus einer unfallfremden Ursache, bevor die Invalidität bemessen wurde, wird nach dem Grad geleistet, mit dem nach den ärztlichen Befunden zu rechnen gewesen wäre. Der Anspruch verfällt also nicht.

Eine Frage zu diesem Thema?

Du überlegst, ob eine Unfallversicherung für dich oder dein Kind sinnvoll ist, oder willst eine bestehende prüfen lassen?

Stand: September 2026

Diese Seite enthält allgemeine Informationen und stellt keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag und seinen Bedingungen. Genannte Grenzwerte können sich ändern.

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