❤️ Risikoleben

Wer wäre finanziell betroffen, wenn dir etwas zustößt?

Wenn die Antwort jemand ist, gehört das Thema auf den Tisch.

Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vorher vereinbarte Summe an die Menschen, die von deinem Einkommen abhängen. Sie ist günstig, und die Vertragsgestaltung entscheidet darüber, wie viel davon ankommt.

Für wen das Thema überhaupt zählt

Das ist die einzige Frage, die über eine Risikolebensversicherung entscheidet. Wenn niemand von deinem Einkommen abhängt, brauchst du sie in der Regel nicht.

Kinder

Wer würde für sie sorgen, und wovon?

Immobilienfinanzierung

Ein laufendes Darlehen läuft weiter, auch wenn ein Einkommen wegfällt.

Partnerin oder Partner

Besonders relevant, wenn die Einkommen sehr unterschiedlich hoch sind.

Gemeinsame Verpflichtungen

Kredite, Bürgschaften, gemeinsame Verträge.

Die Risikolebensversicherung dient dem Todesfallschutz.

Sie ist kein Produkt zum Vermögensaufbau. Genau das macht sie günstig: Es wird kein Kapital angespart, sondern nur ein Risiko abgedeckt. Wer beides in einem Vertrag sucht, bekommt meist beides nur mittelmäßig.

Der Punkt, an dem die meisten Verträge falsch aufgesetzt sind

Eine Todesfallsumme kann erbschaftsteuerpflichtig sein. Bei Verheirateten fällt das selten auf. Bei unverheirateten Paaren fast immer.

Die Freibeträge unterscheiden sich drastisch: für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, je Kind, und für alle übrigen Personen. Darunter fällt auch die Partnerin, mit der man seit zwölf Jahren zusammenlebt.

Bei einer Summe von 300.000 € für den unverheirateten Partner wären also 280.000 € zu versteuern, und zwar in der ungünstigsten Steuerklasse. Von der Absicherung bleibt ein Bruchteil.

Die Lösung heißt Überkreuz-Versicherung

Kein Trick, sondern eine andere Vertragsgestaltung, und zwar beim Abschluss. Nachträglich lässt sie sich nur mit neuer Gesundheitsprüfung herstellen.

Über Kreuz

Du schließt den Vertrag ab, zahlst die Beiträge und bist bezugsberechtigt. Versichert ist dein Partner. Er macht dasselbe umgekehrt.

Stirbt die versicherte Person, bekommt die Versicherungsnehmerin ihr eigenes Geld aus ihrem eigenen Vertrag. Es fällt nichts in den Nachlass, und damit greift die Erbschaftsteuer nicht.

Die verbundene Police

Zwei Personen in einem Vertrag, ein Beitrag. Klingt sparsam und hat drei Haken:

  • Bei Unverheirateten bleibt das Steuerproblem bestehen
  • Sterben beide, wird die Summe nur einmal gezahlt, für die Kinder oft zu wenig
  • Laufzeit und Summe lassen sich nicht je Person unterschiedlich wählen

Bei einer Trennung wird aus dem gemeinsamen Vertrag außerdem ein Problem.

Was den Beitrag bestimmt

Alter bei Abschluss

Der mit Abstand größte Hebel. Wie bei der Berufsunfähigkeit gilt: je früher, desto günstiger und desto einfacher die Annahme.

Rauchen

Verdoppelt bis verdreifacht den Beitrag. E-Zigaretten zählen bei den meisten Anbietern dazu. Wer seit mehr als einem Jahr rauchfrei ist, gilt vielerorts als Nichtraucherin.

Beruf und Hobbys

Bestimmte Tätigkeiten und Sportarten führen zu Zuschlägen. Das ist kein Ausschlussgrund, gehört aber in den Antrag.

Verlauf der Summe

Konstant oder fallend. Eine fallende Summe passt zu einem Immobiliendarlehen, das ebenfalls kleiner wird, und kostet weniger.

Wer nach Vertragsabschluss wieder anfängt zu rauchen, muss das melden.

Die Verträge sehen dafür eine Anzeigepflicht vor. Wer sie übergeht, riskiert im Leistungsfall genau die Diskussion, die niemand führen will, wenn gerade ein Mensch gestorben ist.

Wie hoch und wie lange

Es gibt Faustformeln. Sie sind bequem und meistens zu grob. Besser ist die Rechnung, die von dem ausgeht, was tatsächlich wegbricht.

Was an Schulden offen ist
Immobilienkredit, Autofinanzierung, sonstige Verbindlichkeiten, für die ihr gemeinsam haftet. Dieser Teil ist der einfachste, weil er auf dem Papier steht.
Was an Einkommen fehlt, bis die Kinder selbstständig sind
Dein Nettobeitrag zum Haushalt, mal die Zahl der Jahre bis zum Ende der Ausbildung des jüngsten Kindes. Abzüglich dessen, was an Waisen- und Witwenrente tatsächlich käme, und das ist deutlich weniger, als die meisten schätzen.
Was an Einmalkosten anfällt
Beerdigung, Erbschaftsteuer, ein Umzug, eine Erwerbsminderung der zurückbleibenden Person, eine Übergangszeit ohne Arbeit.
Die Versicherungssumme
Und die Laufzeit entsprechend: bis der Kredit getilgt und das jüngste Kind aus der Ausbildung ist. Länger braucht es die Police in aller Regel nicht.

Konstant oder fallend?

Konstante Summe

Die Versicherungssumme bleibt über die ganze Laufzeit gleich. Teurer, dafür flexibel: Sie deckt auch das ab, was mit der Zeit dazukommt, und lässt den Hinterbliebenen die Wahl, was sie mit dem Geld tun.

Fallende Summe

Die Summe sinkt Jahr für Jahr, meist parallel zur Restschuld eines Kredits. Günstiger und für reine Kreditabsicherung passend. Nur für den Kredit gedacht, nicht für den Lebensunterhalt einer Familie.

Eine Nachversicherungsgarantie gehört auch hier hinein: Sie erlaubt, die Summe bei Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder deutlicher Gehaltssteigerung ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Ohne sie musst du bei jedem Lebensereignis neu durch die Gesundheitsfragen, und die fallen mit vierzig anders aus als mit dreißig.

Antrag, Bezugsrecht und Leistungsfall

Die Police ist schnell abgeschlossen. Drei Details entscheiden darüber, ob das Geld später wirklich dort ankommt, wo es hin soll.

Einwilligung der versicherten Person

Läuft der Vertrag auf das Leben einer anderen Person, muss sie zustimmen, sonst ist er unwirksam. Das gilt auch für Kinder ab sieben Jahren. Nur bei sehr kleinen Summen im Rahmen der Beerdigungskosten kann die Einwilligung entfallen.

Bezugsrecht, widerruflich oder nicht

Widerruflich kannst du die begünstigte Person jederzeit ändern, sie erwirbt den Anspruch erst im Leistungsfall. Unwiderruflich hat sie sofort einen eigenen Anspruch, und du kommst nur noch mit ihrer Zustimmung daran. Für die Absicherung eines Kredits kann die Bank ein unwiderrufliches Bezugsrecht verlangen.

Änderungen müssen gemeldet werden

Ein neues Bezugsrecht wird erst wirksam, wenn es dem Versicherer angezeigt wurde. Ein Testament reicht dafür nicht aus. Nach Trennung oder Scheidung ist das der wichtigste Punkt auf der Liste und wird fast immer vergessen.

Zwei Klauseln, die du kennen solltest

  • Selbsttötung. In den ersten Jahren nach Vertragsschluss, üblicherweise drei, besteht dafür kein Schutz. Danach wird geleistet. Diese Frist beginnt bei einer Erhöhung der Summe für den erhöhten Teil neu.
  • Vorvertragliche Anzeigepflicht. Die Rechte des Versicherers erlöschen grundsätzlich nach fünf Jahren, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung nach zehn. Wer beim Ausfüllen etwas weglässt, riskiert genau den Fall, für den die Police da ist, und die Hinterbliebenen können es dann nicht mehr aufklären.

Im Leistungsfall zählt, dass die Unterlagen auffindbar sind.

Versicherungsschein, Vertragsnummer und die Kontaktdaten des Versicherers gehören an einen Ort, den die begünstigte Person kennt. Eine Police, von der niemand weiß, wird nicht ausgezahlt.

Eine Frage zu diesem Thema?

Ihr habt gemeinsam einen Kredit, Kinder oder beides, und du willst wissen, wie ihr das sinnvoll und steuerlich sauber aufsetzt?

Stand: September 2026

Diese Seite enthält allgemeine Informationen und stellt keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag und seinen Bedingungen. Genannte Grenzwerte können sich ändern.

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