Dein größtes Vermögen ist oft dein zukünftiges Einkommen.
Und genau das ist selten abgesichert.
Wer dreißig Jahre lang arbeitet, verdient in dieser Zeit meist mehr, als jede Immobilie wert ist. Fällt diese Arbeitskraft weg, ist das der größte Schaden, der dir finanziell passieren kann.
Was in deiner Arbeitskraft steckt
Wer mit 30 noch 37 Jahre arbeitet und dabei im Schnitt 3.000 € netto verdient, verdient in dieser Zeit weit über eine Million Euro. Dieses Vermögen liegt nicht auf einem Konto, sondern in deiner Arbeitskraft.
Was passiert mit deinem Leben, wenn dieses Einkommen wegfällt?
Miete, Strom, Versicherungen, Lebensmittel. Was zuerst aufhört, ist meistens der Vermögensaufbau, und danach werden die Rücklagen aufgebraucht. Genau in dieser Reihenfolge.
Was der Staat zahlt, und wie lange
Es gibt eine gesetzliche Kette. Sie ist gut gemeint und endet deutlich unter deinem gewohnten Einkommen.
Dein Arbeitgeber zahlt weiter, in voller Höhe. lang, geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt , höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts. Davon gehen noch deine Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Auf dem Konto landen also spürbar weniger.
Das ist die Höchstdauer wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren, und die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen mit. Die Kasse zahlt also höchstens 72 Wochen.
Sie setzt voraus, dass du die Wartezeit erfüllt hast und die Stundengrenzen unterschreitest. Ihre Höhe hängt an deinen Rentenpunkten und liegt in aller Regel weit unter dem letzten Einkommen. Auch davon gehen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.
Man liest oft „sechs Wochen Lohn, dann 78 Wochen Krankengeld". Das stimmt nicht: Die 78 Wochen sind der Gesamtzeitraum einschließlich der Lohnfortzahlung. Und die Erwerbsminderungsrente kommt nicht automatisch. Sie muss beantragt und bewilligt werden, und die Prüfung dauert.
Woran Berufsunfähigkeit meistens liegt
Die meisten denken an einen Unfall. Unfälle sind der kleinste Teil.
Nach den Auswertungen der Versicherer stehen Erkrankungen der Psyche und des Bewegungsapparats zusammen für weit über die Hälfte aller Fälle. Danach folgen Krebserkrankungen und Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems. Unfälle liegen im einstelligen Prozentbereich.
Das ist der Grund, warum eine Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen kann: Sie deckt genau den Teil ab, der am seltensten eintritt.
Darauf solltest du im Vertrag achten
Hier entscheidet sich, ob im Ernstfall gezahlt wird. Der Beitrag ist die zweitwichtigste Frage.
Ohne diesen Verzicht darf der Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch noch ausüben könntest, auch wenn du ihn nie ausgeübt hast und niemand dich einstellt. Der Verzicht ist der wichtigste einzelne Punkt im ganzen Vertrag.
Geleistet wird, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate berufsunfähig sein wirst. Längere Prognosezeiträume verschieben den Leistungsbeginn nach hinten.
Üblich ist die volle Rente, sobald du deinen Beruf zu mindestens der Hälfte nicht mehr ausüben kannst. Eine Staffelung nach Prozentsätzen ist für dich schlechter.
Sechs Monate krankgeschrieben heißt nicht automatisch berufsunfähig. Mit dieser Klausel zahlt der Versicherer schon bei längerer Arbeitsunfähigkeit, also genau in der Zeit, in der das Krankengeld ausläuft und die Prüfung noch dauert.
Sinnvoll ist die Absicherung bis zum Beginn der Altersrente, also bis 67. Ein Vertrag, der mit 60 endet, lässt genau die Jahre offen, in denen das Risiko am höchsten ist.
Sie erlaubt dir, die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen, bei Gehaltssprung, Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf. Ohne sie bleibt die Rente auf dem Stand von heute stehen.
Je früher, desto günstiger, und desto wahrscheinlicher überhaupt möglich.
Der Beitrag hängt am Eintrittsalter und am Gesundheitszustand. Mit Mitte zwanzig ist beides meist unproblematisch. Zehn Jahre später kommen Diagnosen dazu, die zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen können. Das ist der einzige Vertrag, bei dem ich zum Abschluss rate, bevor man ihn sich „richtig leisten" kann.
Steuerlich zählen Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Der Höchstbetrag liegt bei für Angestellte und für Selbstständige im Jahr. Allerdings sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge darin bereits enthalten und schöpfen ihn meist vollständig aus. In der Praxis bleibt für die BU deshalb häufig nichts übrig. Eine spätere Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist etwas anderes
Beide Systeme leisten, wenn du nicht mehr arbeiten kannst. Sie stellen aber eine völlig unterschiedliche Frage, und daran entscheidet sich fast alles.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
fragt nach dem allgemeinen Arbeitsmarkt
„Wie viele Stunden kannst du grundsätzlich noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten?"
- täglich: volle Erwerbsminderung grundsätzlich möglich
- täglich: teilweise Erwerbsminderung grundsätzlich möglich
- täglich: allein wegen der Arbeitszeit grundsätzlich keine Erwerbsminderung
Es kommt nicht darauf an, ob du deinen erlernten Beruf noch ausüben kannst. Maßgeblich ist der allgemeine Arbeitsmarkt.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
fragt nach deinem Beruf
„Kannst du deinen konkret versicherten Beruf noch im vertraglich vereinbarten Umfang ausüben?"
- Maßstab ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er tatsächlich aussah
- In der Regel gilt eine Grenze von 50 Prozent der bisherigen Tätigkeit
- Geleistet wird eine vereinbarte monatliche Rente
Leistung und Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Die Unterschiede zwischen den Bedingungswerken sind erheblich.
Wer als Ärztin nicht mehr operieren kann, aber acht Stunden am Tag an einer Pforte sitzen könnte, hat aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung keine Erwerbsminderung. Aus Sicht einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann sehr wohl Berufsunfähigkeit vorliegen.
Eigenständig oder als Zusatz zu einem anderen Vertrag?
Es gibt die Berufsunfähigkeit als eigenen Vertrag und als Baustein an einer Lebens- oder Rentenversicherung. Der Unterschied wirkt technisch und wird im Ernstfall sehr praktisch.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
ein Vertrag, ein Zweck
Der ganze Beitrag geht in die Absicherung deiner Arbeitskraft. Es gibt keinen Sparanteil, der mitläuft.
- Günstiger für dieselbe Rentenhöhe
- Getrennt kündbar, ohne dass eine Altersvorsorge daran hängt
- In aller Regel die Empfehlung
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
angehängt an einen Hauptvertrag
Ein Baustein an einer Lebens- oder Rentenversicherung. Üblicherweise übernimmt der Versicherer im Leistungsfall zusätzlich die Beiträge für den Hauptvertrag.
- Die Zusatzversicherung kann nie mehr wert sein als der Hauptvertrag und endet mit ihm
- Wer den Hauptvertrag kündigt, verliert auch den Schutz
- Sinnvoll vor allem, wenn ohnehin eine Altersvorsorge aufgebaut wird und beides zusammen kalkuliert werden soll
Drei Bausteine, die dazugehören können
Im Leistungsfall zahlst du keine Beiträge mehr, weder für die Berufsunfähigkeit noch für einen angehängten Hauptvertrag. Selbstverständlich ist das nicht, nachsehen lohnt sich.
Beitrag und Rente steigen jedes Jahr um einen festen Prozentsatz, ohne neue Gesundheitsprüfung. Der bequemste Weg, den Vertrag nicht von der Inflation entwerten zu lassen. Du darfst jederzeit widersprechen, nach mehrmaligem Widerspruch erlischt die Dynamik aber oft.
Die laufende Rente steigt während des Leistungsbezugs. Wer mit 35 berufsunfähig wird, bezieht die Rente womöglich dreißig Jahre lang. Ohne diesen Baustein ist sie am Ende deutlich weniger wert.
Antrag, Leistungsfall und Nachprüfung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Vertrag mit den meisten Gesundheitsfragen und der gründlichsten Prüfung. Beides hat denselben Grund: Es geht um sehr viel Geld über sehr lange Zeit.
- Gesundheitsfragen vollständig beantworten Du musst die Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Nicht mehr, aber lückenlos. Der Auszug deiner Krankenkasse über die Abrechnungsdaten der letzten Jahre ist dabei die verlässlichste Gedächtnisstütze, und er gehört an den Anfang.
- Vor dem Antrag anonym anfragen Eine Risikovoranfrage klärt bei mehreren Versicherern, wie dein Gesundheitszustand bewertet würde, ohne dass eine Ablehnung irgendwo aktenkundig wird. Ein gestellter und abgelehnter Antrag dagegen ist meldepflichtig und erschwert jeden weiteren.
- Mögliche Ergebnisse kennen Annahme zum Normalbeitrag, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Ausschluss einzelner Körperteile oder Erkrankungen, Zurückstellung für eine gewisse Zeit oder Ablehnung. Ein Ausschluss ist nicht automatisch schlecht, es kommt darauf an, was ausgeschlossen wird.
- Im Leistungsfall den Antrag stellen Mit Arztberichten, einer genauen Beschreibung deiner Tätigkeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit und den Befunden. Die Tätigkeitsbeschreibung ist der Teil, bei dem die meisten zu knapp sind, und sie entscheidet mit darüber, woran gemessen wird.
- Auf die Nachprüfung eingestellt sein Der Versicherer darf in Abständen prüfen, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Bessert sich dein Zustand wesentlich und dauerhaft, darf er die Leistung einstellen, allerdings erst für die Zukunft und nur mit Begründung.
Die Rechte des Versicherers wegen einer verletzten Anzeigepflicht erlöschen grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung sind es zehn Jahre. Und wie überall gilt: Der Versicherer muss dich vorher gesondert in Textform über die Folgen belehrt haben, sonst kann er sich gar nicht darauf berufen.
Wer im Vertrag welche Rolle hat
- Versicherungsnehmerin ist die Vertragspartnerin des Versicherers. Sie zahlt die Beiträge und darf kündigen, ändern und über das Bezugsrecht bestimmen.
- Versicherte Person ist die, auf deren Leben und Arbeitskraft der Vertrag läuft. Sind beide nicht identisch, braucht es ihre Einwilligung, und zwar auch bei Kindern ab sieben Jahren.
- Bezugsberechtigte bekommt die Leistung. Widerruflich eingeräumt kannst du das jederzeit ändern, unwiderruflich nur mit Zustimmung der begünstigten Person.
- Wichtig: Eine Änderung des Bezugsrechts wird erst wirksam, wenn sie dem Versicherer angezeigt wurde. Ein Testament genügt dafür nicht.
Warum es zwei Beiträge gibt, und was passiert, wenn es eng wird
Auf jedem Angebot stehen zwei Zahlen. Wer nur auf die kleinere schaut, vergleicht Angebote falsch.
Bruttobeitrag
der garantierte Höchstbeitrag
Mehr darf der Versicherer nie verlangen. Diese Zahl ist die verlässliche, und sie gehört in jeden Vergleich.
Nettobeitrag
was du heute tatsächlich zahlst
Der Bruttobeitrag abzüglich der laufenden Überschüsse. Fallen die Überschüsse, steigt dein Zahlbeitrag bis höchstens auf den Bruttobeitrag, ohne dass sich am Vertrag etwas ändert.
Überschüsse entstehen an drei Stellen: beim Zins auf das angesammelte Kapital, beim Risiko, wenn weniger Leistungsfälle eintreten als kalkuliert, und bei den Kosten, wenn die Verwaltung günstiger war als geplant. Dazu kommen Bewertungsreserven. Verwendet werden sie meist zur Verrechnung mit dem Beitrag, seltener als verzinsliche Ansammlung oder als Barauszahlung. Ein Anbieter mit einem sehr niedrigen Nettobeitrag und einem hohen Bruttobeitrag verkauft dir vor allem eine Annahme.
Seit 2015 muss jede Police eine Effektivkostenquote ausweisen. Sie zeigt, um wie viele Prozentpunkte die einkalkulierten Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten die Rendite jährlich mindern. Bei einem Vertrag mit Sparanteil ist das die aussagekräftigste einzelne Zahl im ganzen Angebot.
Wenn du den Beitrag vorübergehend nicht zahlen kannst
Sprich mit deinem Versicherer, bevor du aufhörst zu zahlen.
Alle vier Wege oben gibt es nur, solange der Vertrag lebt. Wer die Lastschrift platzen lässt und abwartet, landet nach dem Mahnverfahren beim schlechtesten Ergebnis, und zwar automatisch.
Du hast eine Berufsunfähigkeitsversicherung und weißt nicht, ob die Bedingungen taugen? Oder du überlegst gerade, eine abzuschließen?
So entsteht eine Versorgungslücke
Die Rechnung selbst ist einfach. Schwierig ist nur, ehrlich einzusetzen, was wirklich gebraucht wird und was wirklich kommt.
Was brauchst du jeden Monat, damit dein Leben weiterläuft? Miete, Lebenshaltung, laufende Verträge, bestehende Kredite.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu Leistungen aus bestehenden Verträgen, Versorgungswerk oder Arbeitgeber.
Der Betrag, den du selbst decken müsstest. Aus Vermögen, aus dem Einkommen anderer oder gar nicht.
Drei Dinge werden dabei regelmäßig unterschätzt. Erstens: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist niedriger, als die meisten annehmen, und sie wird nicht automatisch gezahlt, sondern nur bei erfüllten Voraussetzungen. Zweitens: Auch von ihr gehen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Drittens: Der Vermögensaufbau für später fällt in dieser Zeit weg, die Lücke wirkt also doppelt.
Konkrete Eurobeträge. Deine Lücke hängt an deinem Einkommen, deinen Rentenpunkten, deiner Krankenversicherung und deiner Steuersituation. Eine Beispielzahl auf einer Website liest sich schnell wie eine Aussage über dich, und das wäre sie nicht. Im Finanz-Check rechnen wir sie mit deinen Werten aus.
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Stand: September 2026
- § 43 SGB VI, Rente wegen Erwerbsminderung
- Deutsche Rentenversicherung, Rente wegen Erwerbsminderung
- BaFin, Verbraucherwissen zu Versicherungen
- § 823 BGB, Schadensersatzpflicht
- Versicherungsvertragsgesetz
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