🏠 Hausrat

Könntest du deine Wohnung morgen komplett neu einrichten?

Die Hausratversicherung beantwortet genau diese Frage.

Sie ersetzt, was in deiner Wohnung steht, wenn eine der versicherten Gefahren eintritt. Entscheidend sind zwei Dinge: welche Gefahren das sind und wie hoch die Versicherungssumme angesetzt ist.

Was zusammenkommt, wenn man einmal aufschreibt

Die Faustregel der Branche lautet: Alles, was du bei einem Umzug mitnehmen würdest, ist Hausrat. Die meisten schätzen ihn deutlich zu niedrig.

Möbel

Sofa, Bett, Schränke, Tisch, Stühle, Lampen. Auch serienmäßig produzierte Anbaumöbel und Einbauküchen, solange sie nicht individuell für das Gebäude gefertigt wurden.

Elektronik

Laptop, Tablet, Telefon, Kopfhörer, Kamera, Fernseher, Küchengeräte, Waschmaschine.

Kleidung und Einrichtung

Ein kompletter Kleiderschrank, Schuhe, Jacken, Teppiche, Vorhänge, Geschirr, Bettwäsche. Dazu Vorräte, Wasch- und Putzmittel, Heizmaterial.

Fahrzeuge ohne Kennzeichen

Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h, Rasenmäher, Krankenfahrstühle, Kanus, Schlauchboote, Surfbretter, Gleitschirme. Alles, was keine Zulassung braucht.

Haustiere

Tiere, die artgerecht in Wohnungen gehalten werden, gehören zum versicherten Hausrat.

Berufliche Arbeitsmittel

Geräte und Einrichtung, die ausschließlich deinem Beruf dienen, etwa im Arbeitszimmer. Handelswaren und Musterkollektionen dagegen nicht.

Wem die Sachen gehören, spielt keine Rolle. Auch die geliehene Bohrmaschine der Nachbarin und die noch nicht abbezahlte Waschmaschine sind versichert. Nicht versichert ist der Hausrat von Mieterinnen und Untermieterinnen, es sei denn, du hast ihn ihnen überlassen.

Was nicht dazugehört

Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen, Sanitäranlagen und verlegter Bodenbelag gehören zur Wohngebäudeversicherung. Eine Ausnahme gilt für Dinge, die du als Mieterin selbst eingebaut und bezahlt hast und für die du die Gefahr trägst: Die zählen zum Hausrat, du musst das im Zweifel aber nachweisen. Ebenfalls draußen sind Kraftfahrzeuge mit ihrem Zubehör, Luft- und Wasserfahrzeuge mit Zulassungspflicht, Sachen, die über eine eigene Police versichert sind, sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Für die Datenrettung gibt es einen eigenen Baustein mit einer eigenen, niedrigen Höchstgrenze.

Für Wertsachen gelten eigene Grenzen

Der Punkt, an dem nach einem Einbruch die meiste Enttäuschung entsteht. Wertsachen sind mitversichert, aber gedeckelt.

Als Wertsachen gelten Bargeld und Guthaben auf Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, alles aus Gold und Platin sowie Antiquitäten über 100 Jahre, ausgenommen Möbel.

Bargeld Die niedrigste Grenze von allen, üblicherweise ein niedriger vierstelliger Betrag. Wer regelmäßig größere Summen zu Hause hat, sollte das wissen. sehr eng
Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere Eigene, ebenfalls niedrige Grenze. eng
Schmuck, Edelmetall, Sammlungen Deutlich höher, meist im niedrigen fünfstelligen Bereich, solange die Sachen außerhalb eines anerkannten Wertschutzschranks liegen. begrenzt
Alle Wertsachen zusammen Über allem liegt eine allgemeine Grenze, üblicherweise 20 Prozent der Versicherungssumme je Schadenfall. der Deckel
Zwei Dinge, die man dazu wissen sollte.

Erstens: Ein anerkannter Wertschutzschrank hebt die besonderen Grenzen an. Anerkannt heißt geprüft und entweder mindestens 200 Kilogramm schwer, fachmännisch verankert oder bündig eingemauert. Ein Möbeltresor aus dem Baumarkt erfüllt das nicht. Zweitens: Mehrere Hausratverträge helfen nicht. Die Grenzen lassen sich dadurch nicht verdoppeln, es wird insgesamt nie mehr gezahlt als in einem Vertrag vereinbart.

Wann sie zahlt: die versicherten Gefahren

Die Liste ist abschließend. Was nicht darunter fällt, ist nicht versichert, auch wenn der Schaden echt ist und weh tut.

Brand

Ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Beide Bedingungen müssen zusammenkommen. Brandstiftung und Selbstentzündung zählen dazu.

Blitzschlag

Der direkte Einschlag, aber auch Folgeschäden: der abgespaltene Ast, der die Antenne trifft. Und der sogenannte kalte Schlag ohne Feuer, erkennbar an verfärbtem Metall, zersplittertem Holz oder abgeplatztem Putz.

Überspannung durch Blitz

Schäden an Elektrogeräten durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes. In älteren Verträgen oft nicht enthalten, heute meist eingeschlossen. Nachsehen lohnt sich.

Explosion, Verpuffung, Implosion

Plötzliche Kraftäußerungen durch das Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen, bei der Verpuffung schwächer und meist ohne Knall. Bei der Implosion entsteht der Schaden umgekehrt durch Unterdruck.

Einbruchdiebstahl und Raub

Einbruch setzt voraus, dass ein Hindernis überwunden wurde. Raub ist die Wegnahme unter Gewalt oder Drohung. Dazu kommt Vandalismus, aber nur nach einem Einbruch.

Leitungswasser

Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Heizung, Wasch- oder Spülmaschine austritt. Der häufigste Schaden überhaupt und der teuerste im Durchschnitt.

Sturm und Hagel

Sturm ab , also rund 62 km/h. Lässt sich die Windstärke nicht nachweisen, genügt meist der Beweis, dass in der Umgebung vergleichbare Schäden entstanden sind.

Anprall eines Luftfahrzeugs

Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung. Selten, aber vollständigkeitshalber in jeder Police.

Weitere Naturgefahren

Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Ausschließlich, wenn gesondert vereinbart. Dieser Baustein heißt Elementarschutz und fehlt in den meisten alten Verträgen.

· Quelle:

Und was mitversichert ist, ohne dass man daran denkt

Neben dem Sachschaden selbst trägt der Versicherer eine Reihe von Kosten: Aufräumen, Bewegen und Schützen des übrigen Hausrats, Bewachung, provisorische Maßnahmen, Transport und Lagerung, neue Schlösser sowie Reparaturen an Gebäudeteilen und Leitungswasserschäden, für die du als Mieterin aufkommst. Dazu Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar geworden ist, üblicherweise für einige Monate. Und was du selbst tust, um den Schaden abzuwenden oder klein zu halten, wird ebenfalls ersetzt. Hat der Versicherer es angewiesen, sogar unbegrenzt.

Die Lücken, die im Ernstfall überraschen

Manche Ausschlüsse gelten für alles, andere nur für einzelne Gefahren. Die zweite Gruppe ist die, die im Alltag vorkommt.

Einfacher Diebstahl

Jemand nimmt etwas mit, ohne ein Hindernis zu überwinden: die Jacke aus dem Flur, das Handy vom Tisch. Kein Einbruch, also kein Schaden im Sinne der Bedingungen.

Sengschäden

Das Brandloch vom Funken aus dem Kamin ist kein Brand, weil sich das Feuer nicht aus eigener Kraft ausbreiten konnte. Anders, wenn der Sengschaden die Folge eines echten Brandes oder eines Blitzschlags ist, dann zahlt der Versicherer.

Plansch- und Reinigungswasser

Die übergelaufene Badewanne ist kein Leitungswasserschaden. Ebenso wenig Grundwasser, Regen, Rückstau oder Schwamm, solange kein Elementarbaustein vereinbart ist.

Sturmflut und Erdbeben

Generell ausgenommen, ebenso Krieg, innere Unruhen und Kernenergie. Diese Ausschlüsse gelten ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.

Aquarien

Läuft das Aquarium aus, ist der Schaden an der Wohnung versichert, der Inhalt des Aquariums selbst aber nicht.

Fahrraddiebstahl, Glas, Überspannung

Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung, Glasbruch und je nach Alter des Vertrags auch Überspannung sind eigene Bausteine. Sie fehlen häufig und kosten wenig.

Der Fahrradbaustein hat eine Bedingung, die man kennen muss.

Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung ist nur gedeckt, wenn das Rad verschlossen abgestellt war, und je nach Tarif nur zu bestimmten Nachtzeiten oder wenn es in Gebrauch war. Die Entschädigung ist zusätzlich auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Bei einem teuren Rad lohnt der Blick auf diese Grenze.

Wo der Schutz gilt, und was beim Umzug passiert

Versichert ist die Wohnung, die im Versicherungsschein steht. Der Rest ist eine Frage von Fristen.

Zur Wohnung gehören alle privat genutzten Räume, Balkone, Loggien und direkt angrenzende Terrassen, Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück, eine Garage in der Nähe sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller. Ausschließlich beruflich genutzte Räume nur dann, wenn sie allein über die Wohnung zu betreten sind.

Umzug: der Schutz zieht mit
Er geht auf die neue Wohnung über, sobald erstmals Sachen dauerhaft dorthin gebracht werden. Für eine Übergangszeit von zwei Monaten sind beide Wohnungen versichert.
Melden, spätestens zum Umzugsbeginn
Mit der neuen Wohnfläche. Ändert sich dadurch der Beitrag nach oben oder wird ein höherer Selbstbehalt fällig, darfst du innerhalb eines Monats kündigen.
Nach zwei Monaten ist nur noch die neue Wohnung versichert
Wer beide Wohnungen behält, hat danach für die alte keinen Schutz mehr. Und bei einem Umzug ins Ausland geht der Schutz gar nicht erst mit über.

Außenversicherung

Dein Hausrat ist auch außerhalb der Wohnung geschützt, solange er sich nur vorübergehend dort befindet.

  • Üblicherweise bis zu drei Monate
  • Der Koffer im Urlaub fällt darunter, die Möbel im dauerhaften Zweitwohnsitz nicht
  • Für Zweit- und Ferienwohnungen gibt es einen eigenen Baustein, in dem Wertsachen dann meist ausgenommen sind

Trennung

Zieht eine Person aus der gemeinsamen Wohnung aus, gelten beide Wohnungen als Versicherungsort, aber nicht unbegrenzt.

  • Der Schutz für die bisherige Wohnung läuft nach einer Übergangsfrist aus, die sich an der nächsten Hauptfälligkeit orientiert
  • Danach ist nur noch eine Wohnung versichert, und wer den Vertrag nicht angepasst hat, steht ohne da
  • Dieselbe Regel gilt für eheähnliche Gemeinschaften, sofern beide dort gemeldet waren

Die Versicherungssumme, und warum sie über alles entscheidet

Sie soll dem Neuwert deines Hausrats entsprechen. Liegt sie darunter, wird jeder Schaden anteilig gekürzt, nicht nur der große.

Zwei Wege, sie zu ermitteln

Wertermittlungsbogen

Du gehst Raum für Raum durch und schreibst auf, was drinsteht und was es neu kosten würde. Aufwendig, genau, und die einzige Methode, die deinem tatsächlichen Hausrat entspricht.

Quadratmeterpauschale

Ein pauschaler Betrag je Quadratmeter Wohnfläche mal Fläche. Schnell und bequem, aber eben ein Durchschnitt. Wer sparsam eingerichtet ist, zahlt zu viel. Wer viel Technik und Schmuck hat, ist unterversichert.

Was Unterversicherung konkret kostet

Die Entschädigung richtet sich immer nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert. Ein Rechenbeispiel:

Beispielrechnung zur Unterversicherung in der Hausratversicherung
Position Betrag Was daraus folgt
Versicherungssumme 35.000 € plus 10 % Vorsorgebetrag, also 38.500 €
Tatsächlicher Neuwert 55.000 € die Summe deckt nur einen Teil davon ab
Schaden durch Wohnungsbrand 15.000 € so viel müsstest du neu kaufen
Entschädigung nach der Formel 10.500 € 38.500 geteilt durch 55.000, mal 15.000
Abzüglich Restwerte 1.000 € was noch verwertbar ist, wird angerechnet
Du bekommst 9.500 € 5.500 € zahlst du selbst

Beispielrechnung nach der üblichen Entschädigungsformel. Der Vorsorgebetrag von 10 Prozent ist in vielen Bedingungen beitragsfrei enthalten und fängt Preissteigerungen und kleinere Neuanschaffungen ab.

Der Unterversicherungsverzicht ist die wichtigste Klausel im ganzen Vertrag.

Mit ihr prüft der Versicherer im Schadenfall gar nicht erst, ob deine Summe reicht. Der Schaden wird bis zur Versicherungssumme ersetzt, fertig. Voraussetzung ist meist nur, dass die Summe nach einem anerkannten Verfahren ermittelt wurde und kein zweiter Hausratvertrag für dieselbe Wohnung besteht.

Zwei Fristen, an denen der Verzicht kippen kann.

Erstens: Beide Seiten können ihn mit drei Monaten Frist zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Kündigt der Versicherer, darfst du den ganzen Vertrag beenden, dafür hast du einen Monat Zeit. Zweitens: Nach einem Umzug gilt der Verzicht noch zwei Monate weiter. Wird der Vertrag in dieser Zeit nicht an die neue Wohnfläche angepasst, fällt er weg.

Die jährliche Anpassung

Zu Beginn jedes Versicherungsjahres wird die Summe automatisch an einen amtlichen Preisindex angepasst und der Beitrag entsprechend erhöht. Du darfst dem innerhalb eines Monats widersprechen. Tu das lieber nicht. Die Anpassung fängt nur gestiegene Wiederbeschaffungskosten des unveränderten Hausrats auf. Neue Anschaffungen deckt sie nicht ab, die musst du zusätzlich melden.

Übrigens entscheidet über den Beitrag nicht nur die Summe, sondern auch die Bauweise des Gebäudes, die Tarifzone deines Wohnorts und die Art der Nutzung. Deshalb kann derselbe Hausrat an zwei Adressen unterschiedlich viel kosten.

Was du im Schadenfall tun musst

Die Reihenfolge entscheidet darüber, wie schnell und wie vollständig gezahlt wird.

  1. Den Schaden begrenzen Wasser abstellen, Fenster schließen, retten was zu retten ist. Diese Rettungspflicht ist eine echte Pflicht, und die dabei entstehenden Kosten trägt der Versicherer.
  2. Bei Einbruch oder Raub sofort die Polizei Ohne polizeiliche Anzeige wird es schwierig. Verlange eine Bestätigung.
  3. Unverzüglich dem Versicherer melden Ohne schuldhaftes Zögern. Viele Versicherer haben eine Notfallnummer, die auch Handwerkerinnen vermittelt.
  4. Alles dokumentieren, bevor aufgeräumt wird Fotos von jedem Raum und jedem beschädigten Gegenstand. Nichts entsorgen, bevor der Versicherer zugestimmt hat.
  5. Eine Stehlgutliste erstellen Bei Einbruch und Raub: was fehlt, mit Anschaffungsjahr und Preis. Die Liste geht an Polizei und Versicherer.
  6. Belege zusammensuchen Rechnungen, Fotos, Garantiekarten, Kontoauszüge. Wer gar nichts hat, bekommt trotzdem etwas, aber die Verhandlung wird zäher.
Der beste Zeitpunkt für die Dokumentation ist vorher.

Einmal mit dem Handy durch jeden Raum und jede Schublade filmen, dazu die Rechnungen teurer Geräte digital ablegen, und das Video außerhalb der Wohnung speichern, etwa in einer Cloud. Das kostet zwanzig Minuten und ist nach einem Brand der Unterschied zwischen einer Schätzung und einer Abrechnung.

Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert, also was es kostet, eine Sache gleicher Art und Güte neuwertig zu ersetzen, nicht der Preis, den du damals bezahlt hast. Nur bei Sachen, die für den Haushalt nicht mehr zu gebrauchen sind, gilt der erzielbare Verkaufspreis. Nicht ersetzt werden Aufwendungen für Leistungen, die Feuerwehr und andere im öffentlichen Interesse erbringen. Was darüber hinausgeht, etwa das Auspumpen eines Kellers nach einem versicherten Wasserschaden, ist erstattungsfähig.

Welche Gefahren, Bausteine und Entschädigungsgrenzen gelten und ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag. Die genannten Beträge sind marktübliche Größenordnungen und keine Zusage.

Eine Frage zu diesem Thema?

Du weißt nicht, ob deine Versicherungssumme noch stimmt oder ob Fahrraddiebstahl und Elementargefahren enthalten sind?

Stand: September 2026

Diese Seite enthält allgemeine Informationen und stellt keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag und seinen Bedingungen. Entschädigungsgrenzen, Bausteine und Fristen unterscheiden sich zwischen den Anbietern erheblich.

Finanz-Check45 Min. · online · kostenfrei
Finanz-Check buchen