Nicht jedes Risiko muss versichert werden.
Aber manche Risiken können deine finanzielle Existenz treffen.
Entscheidend ist nicht, möglichst viele Versicherungen zu besitzen. Entscheidend ist, welche Schäden du selbst tragen kannst und welche nicht.
Welche Risiken solltest du überhaupt versichern?
Eine Versicherung tauscht ein kleines, sicheres Minus gegen ein großes, unsicheres. Das lohnt sich, wenn das große Minus dich umwerfen würde. Und es lohnt sich nicht, wenn du es aus der Portokasse zahlen könntest.
Versicherung zuerst für große Risiken, nicht für jeden kleinen Schaden.
Wer das umdreht, zahlt viele kleine Beiträge für Dinge, die er selbst tragen könnte, und steht ausgerechnet bei dem Risiko ohne Schutz da, das wirklich weh tut.
Die Themen im Einzelnen
Jedes auf einer eigenen Seite, mit Lesezeit. Du musst nicht alles lesen, sondern das, was dich gerade betrifft.
Begriffe, die dir in Versicherungsbedingungen begegnen
Einundzwanzig Wörter, die in Bedingungen und Beratungsgesprächen fallen und im Ernstfall über Geld entscheiden. Zum Nachschlagen, während du eine der Themenseiten liest.
- Abstrakte Verweisung
- Das Recht des Versicherers, dich auf einen anderen Beruf zu verweisen, den du theoretisch noch ausüben könntest. Der Verzicht darauf ist der wichtigste Punkt in einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Deckungssumme
- Der Höchstbetrag, bis zu dem geleistet wird. Bei der Haftpflicht die entscheidende Zahl, weil deine eigene Haftung nach oben unbegrenzt ist.
- Gliedertaxe
- Die Tabelle in der Unfallversicherung, die jedem Körperteil einen festen Invaliditätsgrad zuordnet. Die Prozentsätze unterscheiden sich je Anbieter deutlich.
- Grobe Fahrlässigkeit
- Ein Verhalten, bei dem die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt wird. Klassisch: die brennende Kerze allein lassen. Gute Tarife verzichten auf die sonst mögliche Leistungskürzung.
- Obliegenheit
- Eine Pflicht, die du erfüllen musst, damit der Schutz bestehen bleibt: Schäden melden, Türen abschließen, im Winter die Heizung nicht abstellen. Werden sie verletzt, darf gekürzt werden.
- Passiver Rechtsschutz
- Die Abwehr unberechtigter Ansprüche durch die Haftpflichtversicherung, auf ihre Kosten, notfalls vor Gericht. Die zweite, meist übersehene Hälfte ihrer Leistung.
- Progression
- In der Unfallversicherung: Die Leistung steigt überproportional mit der Schwere der Beeinträchtigung. Wirkt dort, wo es darauf ankommt.
- Unterversicherung
- Die Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wert. Dann darf im selben Verhältnis gekürzt werden, und zwar bei jedem Schaden, nicht nur beim Totalschaden.
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Die Pflicht, die Fragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer hier etwas weglässt, riskiert später den Schutz, auch wenn es mit dem Schaden nichts zu tun hat.
- Wiederbeschaffungswert
- Was es kostet, eine Sache in gleicher Art und Güte neuwertig zu ersetzen. Der Maßstab in der Hausratversicherung, nicht der Preis, den du damals bezahlt hast.
- Deckungszusage
- Die verbindliche Auskunft des Rechtsschutzversicherers, dass er einen Fall übernimmt. Sie kommt vor der Beauftragung einer Anwältin, nicht danach.
- Deliktsfähigkeit
- Die Fähigkeit, für einen Schaden überhaupt verantwortlich zu sein. Vor dem siebten Geburtstag fehlt sie ganz, im Straßenverkehr bis zehn, danach wird sie im Einzelfall geprüft. Wer nicht deliktsfähig ist, haftet nicht, und dann bleibt die geschädigte Person oft ohne Ersatz.
- Effektivkostenquote
- Die Kennzahl, die seit 2015 auf jeder Lebensversicherungspolice stehen muss. Sie zeigt, um wie viele Prozentpunkte die einkalkulierten Kosten die jährliche Rendite mindern.
- Gefährdungshaftung
- Haftung allein deshalb, weil von dir eine Gefahrenquelle ausgeht, ohne jedes Verschulden. Gilt vor allem für Fahrzeughalterinnen und Tierhalterinnen.
- Mitwirkungsanteil
- Der Anteil, den Vorerkrankungen an einer Unfallfolge hatten. Ab einer im Vertrag festgelegten Schwelle darf der Versicherer anteilig kürzen. Beweisen muss er ihn selbst.
- Nettobeitrag und Bruttobeitrag
- Der Bruttobeitrag ist der garantierte Höchstbeitrag, der Nettobeitrag das, was du heute nach Abzug der Überschüsse zahlst. Vergleichen lassen sich Angebote nur über den Bruttobeitrag.
- Stichentscheid
- Das Verfahren, wenn der Rechtsschutzversicherer die Erfolgsaussichten zu gering findet. Deine Anwältin gibt eine begründete Stellungnahme ab, ein unabhängiger Dritter entscheidet, und dich kostet es nichts.
- Unterversicherungsverzicht
- Die Zusage des Versicherers, im Schadenfall gar nicht erst zu prüfen, ob die Versicherungssumme reicht. In Hausrat und Wohngebäude die wichtigste Klausel überhaupt.
- Versicherungsort
- Die Adresse, die im Versicherungsschein steht, samt Balkon, Keller und Garage. Außerhalb davon greift nur die Außenversicherung, und die gilt nur vorübergehend.
- Vorsorgeversicherung
- In der Haftpflicht: Risiken, die nach Vertragsschluss neu entstehen, sind zunächst automatisch mitversichert. Gemeldet werden müssen sie trotzdem, sonst entfällt der Schutz rückwirkend.
- Wert 1914
- Die Rechengröße der Wohngebäudeversicherung. Was das Gebäude 1914 gekostet hätte, wird mit einem jährlichen Faktor auf heutige Baukosten hochgerechnet. So bleibt die Summe ohne dein Zutun aktuell.
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Stand: September 2026
- § 43 SGB VI, Rente wegen Erwerbsminderung
- Deutsche Rentenversicherung, Rente wegen Erwerbsminderung
- BaFin, Verbraucherwissen zu Versicherungen
- § 823 BGB, Schadensersatzpflicht
- Versicherungsvertragsgesetz
Diese Seite enthält allgemeine Informationen und stellt keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag und seinen Bedingungen. Genannte Grenzwerte können sich ändern.