GKV oder PKV ist keine reine Preisfrage.
Sondern eine langfristige Lebensentscheidung.
Einkommen, Gesundheit, Beruf, Familienplanung und gewünschte Leistungen können beeinflussen, welches System zu dir passt. Und ein Wechsel zurück ist später nicht in jeder Situation möglich.
Zwei Systeme mit zwei völlig verschiedenen Logiken
Der wichtigste Unterschied ist nicht der Beitrag. Es ist die Frage, woran sich der Beitrag überhaupt bemisst.
Gesetzliche Krankenversicherung
solidarisches System
Der Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen, nicht nach deinem Gesundheitszustand. Wer mehr verdient, zahlt mehr, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- einkommensabhängige Beiträge, gedeckelt bei im Monat
- gesetzlich definierter Leistungsrahmen
- keine individuelle Gesundheitsprüfung beim Zugang
- Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei möglich
Private Krankenversicherung
individualisiertes System
Der Beitrag richtet sich nach dem gewählten Tarif, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss. Das Einkommen spielt danach keine Rolle mehr.
- Leistungen werden über den Tarif vereinbart und sind vertraglich zugesichert
- Beitrag nicht primär vom Einkommen abhängig
- Gesundheitsprüfung beim Zugang
- Kinder benötigen grundsätzlich einen eigenen Versicherungsschutz
Sieben Punkte im direkten Vergleich
Keine Bewertung, sondern eine Gegenüberstellung. Was davon ein Vorteil ist, hängt an deiner Lebenssituation.
| Thema | Gesetzlich | Privat |
|---|---|---|
| Beitrag | Prozentsatz vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze | nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand |
| Leistung | gesetzlich festgelegt, kann durch den Gesetzgeber verändert werden | vertraglich vereinbart, gilt für die Laufzeit des Vertrags |
| Gesundheitsprüfung | keine | ja, Vorerkrankungen können Zuschläge oder Ausschlüsse bedeuten |
| Kinder | unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert | eigener Vertrag mit eigenem Beitrag je Kind |
| Partnerin oder Partner | ohne eigenes Einkommen unter Voraussetzungen beitragsfrei | eigener Vertrag mit eigenem Beitrag |
| Selbstbehalt | nicht vorgesehen, dafür Zuzahlungen bei bestimmten Leistungen | frei wählbar, senkt den Beitrag und erhöht das eigene Risiko |
| Tarifgestaltung | einheitlich, Unterschiede vor allem beim Zusatzbeitrag und bei Zusatzleistungen | viele Tarife, Wechsel innerhalb des Anbieters unter Bedingungen möglich |
Was die gesetzliche Versicherung zahlt und wo du selbst dazulegst
Der Leistungskatalog steht im Sozialgesetzbuch. Er ist breit, hat aber feste Kanten. Wer sie kennt, kann entscheiden, ob sie im eigenen Leben überhaupt stören.
des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Kostet das Mittel weniger als 5 €, zahlst du nur den tatsächlichen Preis. Bei Heilmitteln wie Krankengymnastik oder Logopädie kommen 10 € je Verordnung dazu. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.
, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Derselbe Satz gilt bei stationärer Vorsorge und Rehabilitation sowie bei einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme.
Alle Zuzahlungen eines Jahres zusammen dürfen zum Lebensunterhalt nicht übersteigen. Wer schwerwiegend chronisch krank ist und die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, kommt auf ein Prozent. Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse dich für den Rest des Jahres frei. Dafür musst du die Belege sammeln und einreichen.
Vier Stellen, an denen die gesetzliche Versicherung bewusst nicht mehr zahlt
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kostet für eine Familie oft weniger als ein Restaurantbesuch im Jahr und deckt genau das ab, was im Ernstfall richtig teuer wird. Auch privat Versicherte brauchen sie, sobald sie länger außerhalb Europas unterwegs sind.
Die Lücke, die kaum jemand auf dem Schirm hat
Fast alle wissen, dass es nach sechs Wochen Krankengeld gibt. Fast niemand weiß, wie viel davon am Ende auf dem Konto ankommt.
Dein Arbeitgeber zahlt weiter. Das Gehalt läuft, als wäre nichts.
Die Kasse zahlt , höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts. Der niedrigere der beiden Werte gilt.
Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vom Krankengeld einbehalten. Rund zwölf Prozent, je nach Kinderzahl etwas mehr oder weniger.
Gerechnet wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren, und die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen mit. Die Kasse zahlt also höchstens 72 Wochen.
Eine Beispielrechnung
Angenommen, du verdienst 3.000 € brutto und 2.100 € netto im Monat.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| 70 % vom Brutto | 3.000 € geteilt durch 30 Tage sind 100 € am Tag, davon 70 Prozent | 70 € am Tag |
| 90 % vom Netto | 2.100 € geteilt durch 30 Tage sind 70 € am Tag, davon 90 Prozent | 63 € am Tag |
| Es gilt der niedrigere Wert | brutto berechnet wären es 70 €, der Deckel greift | 63 € am Tag |
| abzüglich Sozialbeiträge | Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, rund zwölf Prozent | rund 55 € am Tag |
| im Monat | Krankengeld wird immer für 30 Tage gezahlt, auch in langen Monaten | rund 1.660 € |
| deine Lücke | 2.100 € Netto minus rund 1.660 € Krankengeld | rund 440 € im Monat |
Beispielrechnung, gerundet. Die genauen Beitragssätze ändern sich jährlich, die Größenordnung der Lücke bleibt. Quelle:
Womit sich diese Lücke schließen lässt
Ein fester Betrag pro Tag der Arbeitsunfähigkeit, steuerfrei und ohne Kostennachweis. Im Beispiel oben würden 15 € am Tag reichen. Die Höhe darf zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld dein Nettoeinkommen nicht übersteigen, sonst wird gekürzt.
Der Tag, ab dem gezahlt wird. Angestellte vereinbaren meist den 43. Tag, also den Anschluss an die Lohnfortzahlung. Für Selbstständige gibt es Tarife ab dem 8. Tag, weil dort gar keine Lohnfortzahlung existiert.
Das Krankentagegeld lässt sich in der Regel alle drei Jahre an die Einkommensentwicklung anpassen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeit. Wer befördert wird, sollte diesen Termin nutzen.
Freiwillig versicherte Selbstständige haben nur dann Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz zahlen oder einen entsprechenden Wahltarif gewählt haben. Wer den ermäßigten Satz zahlt, bekommt im Krankheitsfall nichts. Das steht auf keiner Rechnung groß drauf und fällt erst auf, wenn es zu spät ist.
Kann ich überhaupt in die private Krankenversicherung?
Für Angestellte hängt das an einer Einkommensgrenze. Für Selbstständige und Beamtinnen gelten eigene Regeln.
Als Angestellte
Ein Wechsel ist möglich, wenn dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
- im Jahr, das sind im Monat
- Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt, nicht ein einmaliger Bonus
Als Selbstständige
Hier gibt es keine Einkommensgrenze. Selbstständige können sich grundsätzlich privat versichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
- In der gesetzlichen Versicherung wird bei Selbstständigen ein Mindesteinkommen angesetzt, auch wenn tatsächlich weniger verdient wird
- Der Beitrag ist dort nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt: im Jahr
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet, ob ein Wechsel überhaupt möglich ist. Die Beitragsbemessungsgrenze entscheidet, bis zu welchem Einkommen Beitrag berechnet wird. Sie liegt niedriger, und beide ändern sich jedes Jahr.
Wie ein privater Beitrag überhaupt zustande kommt
Nicht dein Einkommen entscheidet, sondern dein Alter, dein Gesundheitszustand und der gewählte Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Abschlusses.
Risikoanteil
Finanziert die Behandlungen, die in diesem Jahr tatsächlich anfallen. Dieser Teil steigt mit dem Alter, weil die Kosten mit dem Alter steigen.
Sparanteil
Wird verzinst als Alterungsrückstellung angelegt und später eingesetzt, um die höheren Kosten im Alter abzufedern. Genau deshalb zahlt man in jungen Jahren mehr, als man verbraucht.
Kostenanteil und Zuschläge
Abschluss- und Verwaltungskosten, Schadenregulierung sowie Sicherheitszuschläge. Dazu kommt ein gesetzlicher Zuschlag von auf Vollversicherungstarife vom 21. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr.
Entscheidend sind die Umstände bei Vertragsbeginn.
Verschlechtert sich deine Gesundheit später, darf der Versicherer deshalb keinen Risikozuschlag erheben und den Vertrag nicht kündigen. Das ist die eigentliche Stärke des Systems.
Der Arbeitgeberzuschuss
Als Angestellte bleibst du auch privat nicht allein auf dem Beitrag sitzen.
- Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, der sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Versicherung ergibt
- Höchstens jedoch die Hälfte des Beitrags, den du tatsächlich zahlst
- Voraussetzung ist, dass dein Schutz seiner Art nach mit den gesetzlichen Leistungen vergleichbar ist
Beitragsentlastung für später
Gegen einen Aufschlag heute lässt sich der Beitrag ab dem Rentenalter fest senken.
- Ab dem Monat nach dem 65. Geburtstag sinkt der Beitrag um den vereinbarten Entlastungsbetrag
- Vereinbar in Stufen von 50 €, frühestens ab Eintrittsalter 20 und nur bis zum vollendeten 59. Lebensjahr
- Ob sich das lohnt, hängt an Laufzeit und Verzinsung und gehört durchgerechnet, nicht geglaubt
Gesundheitskosten steigen seit Jahrzehnten deutlich schneller als die übrigen Lebenshaltungskosten, und sie steigen mit dem Lebensalter noch einmal erheblich. Wer einen privaten Tarif prüft, sollte deshalb nicht nur den Einstiegsbeitrag ansehen, sondern die Beitragsentwicklung desselben Tarifs über die letzten zehn bis fünfzehn Jahre. Ein niedriger Einstieg sagt nichts darüber, was mit sechzig auf dem Kontoauszug steht.
Welche Fragen für dich zählen
Je nach Lebenssituation entscheiden völlig unterschiedliche Punkte. Hier die Fragen, die ich in der Beratung tatsächlich stelle.
Angestellte mit höherem Einkommen
- Liegt dein regelmäßiges Entgelt dauerhaft über der Grenze oder nur in einem guten Jahr
- Wie stabil ist deine berufliche Situation über die nächsten zwanzig Jahre
- Wie viel Beitrag könntest du dir auch in einer Phase ohne Gehalt leisten
- Wie wichtig sind dir vertraglich zugesicherte Leistungen
Selbstständige
- Wie schwankt dein Einkommen über das Jahr
- Was würde der gesetzliche Mindestbeitrag in einem schwachen Jahr bedeuten
- Ist ein Krankentagegeld eingeplant, und ab welchem Tag
- Wie sieht deine Planung aus, wenn du später wieder angestellt arbeitest
Familie oder Kinderwunsch
- Wie werden Kinder versichert, und was kostet das je Kind
- Wie verändert Elternzeit dein Einkommen und deinen Beitrag
- Wie sieht die langfristige Beitragsbelastung für die ganze Familie aus
- Was passiert, wenn ein Elternteil länger aussetzt
Hohe Leistungswünsche
- Welche Leistungen fehlen dir konkret, und wie oft brauchst du sie
- Ließe sich dasselbe über eine Zusatzversicherung erreichen
- Bist du bereit, dafür dauerhaft einen höheren Beitrag zu tragen
- Wie sieht deine Gesundheitshistorie der letzten Jahre aus
👶 Ein Kind kann die Rechnung komplett verändern
Solange man allein rechnet, sieht ein privater Tarif oft günstig aus. Mit Kindern verschiebt sich das Bild, und zwar deutlich.
Beide Eltern gesetzlich
Eine beitragsfreie Familienversicherung kommt in Betracht. Ob sie greift, hängt unter anderem am Einkommen des Kindes und der Eltern und ist im Einzelfall zu prüfen.
Ein Elternteil privat
Hier wird es kompliziert. Ob das Kind familienversichert werden kann, hängt insbesondere von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab. Das gehört individuell geprüft.
Beide Eltern privat
Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Bei zwei oder drei Kindern verändert das die monatliche Belastung erheblich.
Die Voraussetzungen für eine Familienversicherung sind gesetzlich geregelt und hängen an mehreren Größen gleichzeitig. Wer plant, Kinder zu bekommen, sollte diesen Punkt vor einem Wechsel klären und nicht danach.
Zusatzschutz, wenn du gesetzlich versichert bleibst
Die meisten Frauen, mit denen ich spreche, brauchen keinen Systemwechsel. Sie brauchen zwei oder drei gezielte Bausteine an den Stellen, die ihnen wirklich wichtig sind.
Der Klassiker, weil Zahnersatz schnell vierstellig wird. Erstattet wird ein prozentualer Anteil der erstattungsfähigen Kosten, oft mit einer Staffel in den ersten Jahren. Vor größeren Behandlungen will der Versicherer den Heil- und Kostenplan sehen. Professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie sind je nach Tarif eingeschlossen.
Ein- oder Zweibettzimmer, Behandlung durch die Ärztin deines Vertrauens statt durch die diensthabende, und die Möglichkeit, ein bestimmtes Krankenhaus zu wählen. Für viele der Baustein mit dem größten gefühlten Unterschied.
Schließt genau die Lücke von weiter oben: ambulante und stationäre Behandlung im Ausland, akute Zahnbehandlung und vor allem den medizinisch notwendigen Rücktransport. Günstig genug, dass es keinen Grund gibt, sie nicht zu haben.
Ersetzt den Einkommensausfall ab dem Tag, an dem die Lohnfortzahlung endet. Für Selbstständige ist es kein Zusatz, sondern Grundausstattung.
Ein fester Tagessatz für jeden Tag im Krankenhaus, ohne Kostennachweis und steuerfrei. Gedacht für das, was drumherum anfällt: Fahrtkosten der Familie, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Zuzahlungen.
Sehhilfen bis zu einem festen Jahresbetrag, Heilmittel, Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlichen Katalog hinaus und je nach Tarif Leistungen von Heilpraktikerinnen.
Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen, und für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie gilt in der Regel eine besondere Wartezeit. Der beste Zeitpunkt für einen Zahnzusatz ist deshalb der, an dem noch nichts ansteht. Wer erst zum Zahnarzt geht und danach abschließt, hat den Schaden bereits.
Erst prüfen. Dann wechseln.
Die Gesundheitsprüfung ist der Punkt, an dem ein Wechsel scheitern oder teuer werden kann. Deshalb steht sie am Anfang und nicht am Ende.
Die Fragen im Antrag beziehen sich meist auf mehrere Jahre. Was du vergisst, kann später zum Problem werden.
Nicht jede Diagnose im Abrechnungssystem bedeutet, was sie auf den ersten Blick zu bedeuten scheint. Manches lässt sich durch einen Arztbericht einordnen.
So erfährst du, wie Versicherer deinen Fall einschätzen, ohne dass eine Ablehnung irgendwo vermerkt wird.
Nicht nur den Beitrag, sondern Leistungen, Selbstbehalt und die Frage, wie sich der Beitrag über die Jahre entwickelt hat.
Mit allen Informationen auf dem Tisch. Nicht vorher.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung lässt sich nicht in jeder Lebenslage rückgängig machen.
Deshalb ist das eine der wenigen Entscheidungen, bei denen ich ausdrücklich zum Abwarten rate, wenn etwas noch unklar ist.
Wartezeiten und Antragsfragen
Zwei Regelwerke, die im Ernstfall darüber entscheiden, ob gezahlt wird. Beide sind unspektakulär und beide werden regelmäßig unterschätzt.
Wartezeiten
Zeiträume nach Vertragsbeginn, in denen noch nicht geleistet wird. Sie sollen verhindern, dass bereits bestehende Beschwerden sofort auf die Gemeinschaft umgelegt werden.
- Allgemein für alle Leistungen
- Besonders für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Bei Unfällen entfallen sie
- Viele Tarife verzichten ganz darauf, oder die Wartezeit wird gegen ein ärztliches Zeugnis erlassen
- Vorversicherungszeiten werden angerechnet, wenn der neue Vertrag spätestens zwei Monate nach Ende des bisherigen Schutzes beantragt wird und nahtlos anschließt
Neugeborene
Für Babys gilt eine Sonderregel, und sie ist gut. Aber sie hat Bedingungen und eine Frist, die schnell verstreicht.
- Versicherungsschutz ab Geburt, ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung
- Voraussetzung: ein Elternteil ist am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten dort versichert
- Die Anmeldung muss spätestens zwei Monate nach der Geburt erfolgen, dann rückwirkend
- Der Schutz des Kindes darf nicht höher sein als der des versicherten Elternteils
Die vorvertragliche Anzeigepflicht
Du musst die Fragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, und zwar die Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Was danach passiert, hängt davon ab, wie es zu einer Lücke kam.
Ohne eine gesonderte Belehrung in Textform über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung, rechtzeitig vor Vertragsschluss, kann er sich später nicht auf deine Pflichtverletzung berufen.
Will der Versicherer zurücktreten, muss er das innerhalb eines Monats ab Kenntnis schriftlich tun und die Gründe nennen.
In der Krankenversicherung erlöschen die Rechte des Versicherers nach drei Jahren, deutlich früher als in anderen Sparten. Bei Arglist gilt diese Erleichterung nicht.
Was du nicht mehr erinnerst, steht trotzdem in den Abrechnungsdaten deiner Krankenkasse.
Genau deshalb steht der Auszug am Anfang des Prozesses und nicht die Unterschrift.
Wenn der Beitrag drückt: welche Wege es gibt
Kündigen ist fast nie der beste davon. Der Gesetzgeber hat mehrere Stufen vorgesehen, und die meisten kennt kaum jemand.
Du hast das Recht, in jeden gleichartigen Tarif desselben Unternehmens zu wechseln und deine Alterungsrückstellung mitzunehmen. Für Leistungen, die über den bisherigen Tarif hinausgehen, darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen oder einen Ausschluss vereinbaren. Für den Rest nicht.
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag sofort und verschiebt das Risiko zu dir. Das kann sinnvoll sein, wenn Rücklagen da sind. Damit ein Vertrag die Pflicht zur Krankenversicherung noch erfüllt, darf der Selbstbehalt im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Etwa bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder wenn zwischenzeitlich ein anderer Anspruch besteht. Die kleine Anwartschaft sichert die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung, dein Eintrittsalter steigt aber weiter. Die große Anwartschaft friert zusätzlich das Eintrittsalter ein und baut die Alterungsrückstellung weiter auf. Sie kostet mehr und ist auf lange Sicht meistens die günstigere.
Der Basistarif bietet Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Versicherung vergleichbar sind. Es gibt einen Aufnahmezwang, keine Wartezeiten, keine Risikozuschläge und keine Altersgrenzen. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung nicht übersteigen und wird bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbiert. Vier Selbstbehaltsstufen stehen zur Wahl, an die du dich drei Jahre bindest.
Wer mit Beiträgen im Rückstand ist und dessen Vertrag ruht, wird in den Notlagentarif überführt. Geleistet wird dann nur noch bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft, bei Kindern zusätzlich Vorsorge und Impfungen. Nach Ausgleich der Schulden geht es zurück in den Ursprungstarif. Der Beitrag kann danach höher sein als vorher, weil im Notlagentarif keine Alterungsrückstellung aufgebaut und die vorhandene angerechnet wird.
Und zurück in die gesetzliche Versicherung?
Das ist die Frage, die fast jede Frau in der Beratung stellt, und die einzige Antwort, die ich dazu geben kann, lautet: Es kommt auf dein Alter an.
- Wer wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird in der Regel versicherungspflichtig
- Der private Vertrag lässt sich dann rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen
- Die Frist dafür beträgt drei Monate
- Auch eine Reduzierung auf die Hälfte der Wochenarbeitszeit kann Versicherungspflicht auslösen
- Dasselbe gilt bei Elternzeit und während einer Pflegezeit
- Alternativ kannst du dich befreien lassen und privat bleiben
- Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war, kommt in aller Regel nicht mehr zurück
- Diese Grenze gilt unabhängig davon, wie hoch das Einkommen dann noch ist
- Wer sich als privat versicherte Rentnerin von der Versicherungspflicht befreien lässt, tut das unwiderruflich
- Auch eine spätere freiwillige gesetzliche Versicherung ist danach ausgeschlossen
Weil in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht, wird deine Kündigung nur wirksam, wenn du innerhalb von zwei Monaten nachweist, dass du lückenlos woanders versichert bist. Das schützt dich, macht den Wechsel aber zu einer Sache der Reihenfolge: erst die Zusage, dann die Kündigung.
Was du steuerlich absetzen kannst
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Für den Teil, der die Basisabsicherung betrifft, gilt eine Sonderregel.
Gesetzlich versichert
- Rund 96 Prozent des Beitrags sind abziehbar
- Die fehlenden rund vier Prozent entfallen auf den Anteil, der das Krankengeld finanziert
- Wahltarife der Kasse zählen nicht mit
Privat versichert
- Abziehbar ist der Teil, der einer Basisabsicherung entspricht
- Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und ähnliche Komfortleistungen bleiben außen vor
- Beim Basistarif ist der Beitrag vollständig abziehbar
- Beitragsrückerstattungen mindern den absetzbaren Betrag im Folgejahr
Über die Basisabsicherung hinaus gilt für sonstige Vorsorgeaufwendungen ein Höchstbetrag von bei Angestellten und bei Selbstständigen, jeweils im Jahr. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag. In der Praxis ist er durch die Kranken- und Pflegeversicherung meist schon ausgeschöpft.
Zahnzusatz, stationäre Zusatzversicherung oder ein privates Krankentagegeld neben der gesetzlichen Versicherung wirken sich steuerlich in aller Regel nicht mehr aus, weil der Höchstbetrag bereits gefüllt ist.
Was du von deiner Krankenversicherung erstattet bekommst, ist steuerfrei. Das gilt gesetzlich wie privat.
Gesetzliches Krankengeld selbst wird nicht besteuert, es erhöht aber rechnerisch dein zu versteuerndes Einkommen und damit deinen Steuersatz auf alles andere. Nach einem längeren Krankheitsjahr kann daraus eine spürbare Nachzahlung werden. Privates Krankentagegeld ist keine Lohnersatzleistung, hier greift der Progressionsvorbehalt nicht.
Begriffe, die dir in Unterlagen begegnen
Zwölf Wörter, die in jedem Beratungsgespräch fallen und selten erklärt werden.
- Alterungsrückstellung
- Der verzinst angelegte Sparanteil deines privaten Beitrags. Er finanziert später die höheren Kosten im Alter. Bei einem Wechsel innerhalb desselben Unternehmens nimmst du ihn mit, bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer nur begrenzt.
- Äquivalenzprinzip
- Die Kalkulationslogik der privaten Versicherung: Dein Beitrag richtet sich nach dem Wert deines Schutzes und der Schwere des übernommenen Risikos, nicht nach deinem Einkommen. Das Gegenstück zum Solidarprinzip der gesetzlichen Versicherung.
- Basistarif
- Ein gesetzlich vorgeschriebener privater Tarif mit Leistungen auf gesetzlichem Niveau, Aufnahmezwang, ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge. Der Beitrag ist nach oben gedeckelt.
- Beihilfe
- Die Unterstützung, die Beamtinnen, Richterinnen und Versorgungsempfängerinnen im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn erhalten, oft 50 bis 80 Prozent. Die private Versicherung deckt nur die verbleibende Differenz ab, eine Übererstattung ist nicht zulässig.
- Belastungsgrenze
- Die jährliche Obergrenze für alle gesetzlichen Zuzahlungen zusammen. Zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken ein Prozent. Belege sammeln lohnt sich.
- Familienversicherung
- Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnerin und Kindern in der gesetzlichen Versicherung. Sie hängt an mehreren Voraussetzungen gleichzeitig, unter anderem an einer Einkommensgrenze, und endet in dem Moment, in dem eine davon wegfällt.
- Gebührenordnung
- GOÄ für Ärztinnen, GOZ für Zahnärztinnen. Sie geben einen Rahmen vor, innerhalb dessen abgerechnet wird. Ohne besondere Begründung bis zum 2,3-fachen Satz, mit schriftlicher Begründung bis zum 3,5-fachen. Darüber hinaus nur mit einer Vereinbarung, die vor der Behandlung getroffen wird.
- Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Auch Versicherungspflichtgrenze. Ab diesem regelmäßigen Jahreseinkommen sind Angestellte in der gesetzlichen Versicherung versicherungsfrei und dürfen wechseln. Nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze, die niedriger liegt.
- Kostenerstattungsprinzip
- In der privaten Versicherung bist du Vertragspartnerin der Praxis. Du bekommst die Rechnung, bezahlst sie und reichst sie bei deinem Versicherer ein. Du gehst also in Vorleistung, anders als mit der Chipkarte.
- Risikovoranfrage
- Eine anonymisierte Anfrage bei mehreren Versicherern, bevor irgendein Antrag gestellt wird. Du erfährst, wie dein Gesundheitszustand eingeschätzt würde, ohne dass eine Ablehnung irgendwo aktenkundig wird.
- Wartezeit
- Der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch nicht geleistet wird. Allgemein drei Monate, für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie und Entbindung acht Monate. Viele Tarife verzichten darauf.
- Wissenschaftlichkeitsklausel
- Die Regel, nach der der private Versicherer für Methoden leistet, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Alternative Verfahren werden erstattet, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben und ebenso wirksam sind. Der Versicherer darf die Leistung auf den Betrag begrenzen, der schulmedizinisch angefallen wäre.
Weiter in die Tiefe
Die einzelnen Themen dieser Welt. Was noch entsteht, ist als solches gekennzeichnet.
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Wissen hilft dir, fundierte und unabhängige Entscheidungen zu treffen. Aber du musst nicht erst alles über Finanzen wissen, bevor du anfangen kannst.
Im Finanz-Check schauen wir gemeinsam, welche Themen für deine persönliche Situation überhaupt relevant sind und entwickeln daraus einen konkreten Plan.
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Stand: September 2026
- Bundesregierung, Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
- § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit
- § 10 SGB V, Familienversicherung
- § 223 SGB V, Beitragspflichtige Einnahmen
- § 47 SGB V, Höhe des Krankengeldes
- § 48 SGB V, Dauer des Krankengeldes
- § 61 SGB V, Zuzahlungen
- § 62 SGB V, Belastungsgrenze
- § 19 VVG, Anzeigepflicht
- § 193 VVG, Pflicht zur Versicherung und Basistarif
- § 194 VVG, Anzuwendende Vorschriften
- § 197 VVG, Wartezeiten
- § 204 VVG, Tarifwechsel
- § 205 VVG, Kündigung des Versicherungsnehmers
- § 10 EStG, Sonderausgaben
- Bundesministerium für Gesundheit, Krankenversicherung
Diese Seite enthält allgemeine Informationen und stellt keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Ob eine Familienversicherung möglich ist, ob ein Wechsel in Betracht kommt und welche Leistungen versichert sind, ergibt sich aus dem Gesetz beziehungsweise dem jeweiligen Vertrag. Die genannten Grenzwerte gelten für 2026 und ändern sich jährlich.